In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Fördermöglichkeiten und Fördertöpfe. Die meisten Förderungen werden in Form von Geld angeboten. Dieses Geld wird einem natürlich nicht einfach geschenkt. Um eine Förderung zu erhalten, gibt es klare Regeln und Vorgaben. Außerdem muss diese meistens beantragt werden.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Fördermöglichkeiten aufgeführt.
ARBEITNEHMERSPARZULAGE – SPAREN MIT STAATLICHER UNTERSTÜTZUNG
Die meist beantragte Förderung dürfte die Arbeitnehmersparzulage sein. Durch das Vermögensbildungsgesetz hat jeder Arbeitnehmer, Beamte, Soldat und auch jeder Auszubildende Anspruch darauf, dass von seinem Einkommen bis zu 40 Euro monatlich als Vermögenswirksame Leistungen in einen dafür geeigneten Sparvertrag fließen. Viele Arbeitgeber bzw. Dienstherren beteiligen sich mit Zuzahlungen oder Komplettübernahme des Sparbetrags. In vielen Branchen ist die Zuzahlung auch im entsprechenden Tarifvertrag geregelt.
Unabhängig davon, ob zugezahlt wird oder man alleine spart, sorgt die Arbeitnehmersparzulage dafür, dass es sich für jeden berechtigten Empfänger auf jeden Fall lohnt. Bis zu 20 % werden so als Förderung zugezahlt – und das in jedem Jahr, in dem eingezahlt wird! Mehr Unterstützung beim zweckungebundenen Sparen gibt es nicht. Prüfen Sie daher, ob Sie für diese Förderart in Frage kommen. Eine Förderung findet inzwischen nur noch dann statt, wenn entweder in einen Fondssparvertrag oder in einen Bausparvertrag investiert wird.
DAS WICHTIGSTE ZUR ARBEITNEHMERSPARZULAGE AUF EINEN BLICK
Wer ist förderberechtigt?
Grundsätzlich jeder Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Soldat, Richter und ähnliche in arbeitnehmerartiger Beschäftigung
Ab welchem Mindestalter?
Ab vollendetem 16. Lebensjahr
Bis zu welchem Jahreseinkommen?
Fondsparvertrag:
20.000,- € bei Alleinstehenden
40.000,- bei Verheirateten
Baisparvertrag:
17.900,- € Alleinstehenden
35.800,- € Verheirateten
Welche Sparprodukte werden gefördert?
Fondsparvertrag und Bausparvertrag
Wie hoch fällt der Förderbetrag pro Person aus?
Fondsparvertrag: 20% auf max. 400,- € p.a.
Bausparvertrag: 9% auf max. 470,- € p.a.
Wie wird die Förderung beantragt?
Über die Anlage VL im Rahmen der Einkommenssteuererklärung
Wie findet die Förderung statt?
Durch Überweisung aller Jahresförderungen am Ende der Bindefrist (Mindestsparzeitraum) direkt in den Sparvertrag
Gibt es einen Mindestsparzeitraum?
Ja, erst nach Ablauf der Bindefrist von sieben Jahren wird die Förderung unverfallbar
Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?
Das Geld kann vollkommen frei eingesetzt werden (keine Zweckbindung)
WOHNUNGSBAUPRÄMIE – BIS 25 OHNE ZWECKBINDUNG
Auch die Wohnungsbauprämie zählt zu den beliebten Förderungen. Auch sie wird oft im Rahmen der Vermögenswirksamen Leistungen beantragt, da sie auch mit einem deutlich höheren Einkommen zu haben ist, als die Arbeitnehmersparzulage. Wie der Name vermuten lässt, soll diese Förderform primär dabei helfen, eine Immobilie zu erwerben, zu modernisieren bzw. anderweitige wohnwirtschaftliche Aufwendungen zu meistern (z. B. Kauf einer neuen Küche).
Seit 2009 wird die Förderung auch nur noch bei nachgewiesener wohnwirtschaftlicher Verwendung gutgeschrieben. Eine der wenigen Ausnahmen besteht bei der ersten Verfügung über Sparguthaben bis zum 25. Lebensjahr. Hier kann das Geld für beliebige Zwecke eingesetzt werden.
DAS WICHTIGSTE ZUR WOHNUNGSBAUPRÄMIE AUF EINEN BLICK
Wer ist förderberechtigt?
Grundsätzlich jeder Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Soldat, Richter und ähnliche in arbeitnehmerartiger Beschäftigung. Weiterhin Selbstständige, Erwerbslose, Privatiers etc.
Ab welchem Mindestalter?
Ab vollendetem 16. Lebensjahr
Bis zu welchem Jahreseinkommen?
25.600,- € Alleinstehenden
51.200,- € Verheirateten
Welche Sparprodukte werden gefördert?
Bausparvertrag und Baugenossenschaftsanteile
Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?
8,8 % auf 512,- € pro Jahr
Wie wird die Förderung beantragt?
Über den Antrag auf Wohnungsbauprämie im Rahmen der Einkommenssteuererklärung. Das Formular wird alljährlich durch z. B. die Bausparkasse an Sie verschickt.
Wie findet die Förderung statt?
Durch Überweisung aller Jahresförderungen am Ende der Bindefrist (Mindestsparzeitraum) direkt in den Sparvertrag
Gibt es einen Mindestsparzeitraum?
Ja, erst nach Ablauf der Bindefrist von sieben Jahren wird die Förderung unverfallbar
Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?
Erst ab der zweiten Verfügung bzw. ab 25 über wohnunsbauprämien-gefördertes Vertragsguthaben muss eine wohnwirtschaftliche Verwendung nachgewiesen werden
RIESTER-FÖRDERUNG – ZUZAHLUNG UND STEUERVORTEIL FÜRS ALTER
Die „Riester-Rente“ ist vermutlich die bekannteste Form staatlich geförderten Alterssparens. Private Altersvorsorge ist dem Staat wichtig – nicht umsonst wird in jeder Renteninformation ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es nötig ist, selbst für den Ruhestand zu sparen. Die Riesterförderung besteht aus zwei Elementen. Der berechtigte Sparer erhält für sich selbst einen jährlichen Förderbetrag.
Weiterhin auch für jedes noch kindergeldberechtigte Kind. Auch steuerlich kann noch eine ergänzende Förderung stattfinden, wenn die Berücksichtigung der Riesterbeiträge im Rahmen der Steuererklärung eine Minderung der Steuerlast „größer“ der bereits erhaltenen Förderung bedeutet. Erhält ein Alleinstehender beispielsweise 175 Euro Grundförderung, seine Sparbeiträge mindern sein zu versteuerndes Einkommen aber so, dass er dadurch 196 Euro zurück erhielte, werden über die Steuerrückerstattung noch 21 Euro rückerstattet. Riester fördert grundsätzlich also direkt und indirekt. Detailliertere Informationen können wir Ihnen gerne in Form einer speziellen
Broschüre zur Verfügung stellen.
DAS WICHTIGSTE ZUR RIESTER-FÖRDERUNG AUF EINEN BLICK
Wer ist förderberechtigt?
Grundsätzlich jeder Auszubildende, Arbeitnehmer, Beamte, Soldat, Richter und ähnliche in arbeitnehmerartiger Beschäftigung. Weiterhin Selbstständige, Erwerbslose, Privatiers etc., sofern diese einen Ehegatten aus
der voran genannten, förderberechtigten Gruppe haben
Ab welchem Mindestalter?
Mit Blick auf § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz kann eine Förderung erst ab vollendetem 15. Lebensjahr erfolgen.
Bis zu welchem Jahreseinkommen?
Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen, pro direkt förderfähigem Bürger können jährlich jedoch max. 2.100 Euro inkl. Förderbetrag steuerlich geltend gemacht werden.
Welche Sparprodukte werden gefördert?
Rentenversicherung, Bausparvertrag, Fondssparplan,… – es muss eine Riesterzertifizierung vorliegen
Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?
175 Euro pro Förderberechtigtem + ggf. Kinderzulagen (185 Euro pro Kind geb. vor 2008 bzw. 300 Euro bei Kindern geb. nach 2008), Förderberechtigte bis 25 erhalten einmalig zusätzlich 200 Euro Berufsstarterbonus
Wie wird die Förderung beantragt?
Über die Anlage AL im Rahmen der Einkommenssteuererklärung in Verbindung mit dem Dauerzulagenantrag
Wie findet die Förderung statt?
Durch Überweisung der Jahresförderung direkt in den Sparvertrag und durch eine eventuelle Steuerersparnis über die Einkommensteuererklärung
Gibt es einen Mindestsparzeitraum?
Grundsätzlich muss ein Vertrag bis zum 62. Lebensjahr laufen. Jedoch kann der Vertrag auch förderschädlich gekündigt werden, dabei müssen die Förderungen zurückbezahlt werden. Außerdem ist eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Guthabens auch vor dem 62. Lebensjahr möglich.
Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?
Weder die lebenslange Rente, noch die mögliche Teilkapitalabfindung (30 % des Vertragsguthabens). Auch einer Verwendung für wohnwirtschaftliche Zwecke ist möglich.
RÜRUP-FÖRDERUNG – MÄCHTIGER STEUERVORTEIL FÜRS ALTER
Die „Rürup-Rente“ (Basisrente) ist ein rein steuerlich gefördertes Altersvorsorgeprodukt, dessen Zweck ausschließlich die lebenslange Verrentung im Alter ist. Der Staat unterstützt Ihre Sparbemühungen hier nachträglich, indem er Ihnen steuerliche Absetzmöglichkeiten in bisher unbekannter Höhe schuf. Über die kommenden Jahre steigt der hier als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbetrag auf ganze 23.712 Euro für Alleinstehende bzw. 47.424 Euro für gemeinschaftlich veranlagte Verheiratete an. Die Beiträge, die Sie bereits in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, fließen in diese Höchstgrenze allerdings mit ein.
Dennoch bleibt: Mehr staatliche Unterstützung beim Alterssparen gibt es nicht! Detailliertere Informationen können wir Ihnen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung stellen.
DAS WICHTIGSTE ZUR RÜRUP-FÖRDERUNG AUF EINEN BLICK
Wer ist förderberechtigt?
Jeder Einkommenssteuerpflichtige
Ab welchem Mindestalter?
Mit Blick auf § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz kann eine Förderung erst ab vollendetem 15. Lebensjahr erfolgen.
Bis zu welchem Jahreseinkommen?
Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen, pro direkt förderfähigem Bürger können jährlich jedoch max. 24.304 Euro (Alleinstehende) bzw. 48.608 Euro (Verheiratete) steuerlich geltend gemacht werden (ab 2025 in voller Höhe).
Welche Sparprodukte werden gefördert?
Rentenversicherung, Fondssparplan
Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?
Entsprechend der individuellen steuerlichen Situation und des individuellen Sparaufkommens
Wie wird die Förderung beantragt?
Über die Anlage AL im Rahmen der Einkommenssteuererklärung.
Wie findet die Förderung statt?
Durch Minderung der Steuerlast bzw. Rückerstattung im Rahmen des Steuerbescheids
Gibt es einen Mindestsparzeitraum?
Grundsätzlich muss ein Vertrag bis zum 62. Lebensjahr laufen
Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?
Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden? Die lebenslange Rente ist nicht zweckgebunden
BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE – „ECHTZEITFÖRDERUNG“ DURCH GEHALTSUMWANDLUNG
Bei der betrieblichen Altersvorsorge findet die Förderung quasi über Ihre Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung statt. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber, dass ein Teil Ihres Bruttoeinkommens in eine Direktversicherung oder einen der anderen Durchführungswege
der betrieblichen Altersvorsorge eingezahlt wird. Bis zu einer alljährlich neu festgelegten Grenze müssen auf diesen Sparbeitrag weder Sozialabgaben, noch Steuern gezahlt
werden.
Dadurch fällt – je nach persönlicher Situation (Steuerklasse, Pflegebeitrag, etc.) – die tatsächliche Nettobelastung im Schnitt etwa 50 % niedriger aus. Sie sparen also beispielsweise 200 Euro vom Brutto, beim Netto gehen aber nur 100 Euro weg. Da alle Details zur betrieblichen Altersvorsorge den hier zur Verfügung stehenden Rahmen sprengen würden, stellen wir Ihnen detailliertere Informationen gerne in Form einer speziellen Broschüre zur Verfügung. Dort gehen wir auf weitere Besonderheiten ein.
DAS WICHTIGSTE ZUR BETRIEBLICHEN ALTERSVORSORGE AUF EINEN BLICK
Wer ist förderberechtigt?
Jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte
Ab welchem Mindestalter?
Mit Blick auf § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz kann eine Förderung erst ab vollendetem 15. Lebensjahr erfolgen. Ohne reguläre Steuer- und Sozialabgabenlast kann der Effekt der Entgeldumwandlung verpuffen.
Bis zu welchem Jahreseinkommen?
Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen. Allerdings ist Sozialabgaben- und Steuerfreiheit nur bis zu einem jährlichen Maximalbeitrag gegeben (in 2019: 268 Euro mtl. bzw. 3.216 Euro p.a. steuer- und sozialversicherungsfrei, plus 268 Euro mtl. bzw. 3.216 Euro p.a. steuerfrei)
Welche Sparprodukte werden gefördert?
Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds und Pensionszusage
Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?
Entsprechend der individuellen Situation und des individuellen Sparaufkommens
Wie wird die Förderung beantragt?
Sie findet nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber automatisch „über die Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung“ statt.
Wie findet die Förderung statt?
Durch Minderung der Steuer- und Sozialabgaben. Durch einen AG-Zuschuss in Höhe von 15% des umgewandelten Betrages
Gibt es einen Mindestsparzeitraum?
Grundsätzlich muss ein Vertrag bis zum 62. Lebensjahr laufen
Wie muss das Vertragsguthaben genutzt werden?
Weder die lebenslange Rente noch die mögliche Kapitalabfindung ist zweckgebunden
„PFLEGE BAHR“ – GEFÖRDERTE PFLEGEERGÄNZUNG FÜR ALLE
Die Idee war und ist grundsätzlich gut: Private Pflegeergänzung an der sich der Staat finanziell beteiligt.
Und es wird noch besser:
Es gibt keine Gesundheitsprüfung, womit diese Absicherung jeder bekommen kann, der nicht schon bereits Pflegefall ist bzw. bei dem Demenz festgestellt wurde. Eigentlich eine gute Sache. Problematisch stufen wir die bescheidenen Mindestanforderungen an die Leistungen, die der Gesetzgeber hier gestellt hat: 600 Euro mtl. in Pflegegrad 5, davon 40% in Pflegegrad 4, 30% in Pflegegrad 3, 20% in Pflegegrad 2 und 10% in Pflegegrad 1. Kennt man die Realsituation im Pflegefall, weiß man, dass anständige Pflege ab Pflegegrad 3 daheim nur schwerlich darstellbar ist. „Pflege Bahr“ ist eine gute Sache für jeden, der gesundheitsbedingt auf normalem Weg keine Absicherung mehr bekommt.
Ansonsten sollte das Hauptaugenmerk aber schon primär beim Schutz liegen, den man wirklich braucht und nicht bei den fünf Euro Förderung, finden wir. Auch stellt sich die Frage, wie sich die Beiträge in einem Tarif entwickeln werden, der überwiegend von Personen abgeschlossen wird, die anderweitig nicht versicherbar sind. Ob die 5 Euro Förderung da nicht schnell „aufgefressen“ sind?
DAS WICHTIGSTE ZU “PFLEGE BAHR” AUF EINEN BLICK
Wer ist förderberechtigt?
Jeder Einwohner Deutschlands, der noch keine Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung (sozial oder privat) bezogen hat.
Ab welchem Mindestalter?
Man muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Bis zu welchem Jahreseinkommen?
Es gibt keine Obergrenze beim Einkommen. Es müssen vom Versicherungsnehmer aber mind. zehn Euro pro Monat selbst getragen werden.
Welche Produkte werden gefördert?
Pflegetagegeldtarife, die für die Anforderungen von „Pflege Bahr“ konzipiert wurden.
Wie hoch fällt die Förderung pro Person aus?
Die Förderung beträgt 60 Euro pro Jahr.
Wie wird die Förderung beantragt?
In der Regel beantragt der gewählte Versicherer die Förderung für den Kunden und verrechnet diese automatisch mit dem eigentlichen Beitrag.
Wie findet die Förderung statt?
Durch Minderung des zu zahlenden Tarifbeitrags.
Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit? Grundsätzlich werden Tarife der privaten Krankenversicherung – hierunter fällt auch ein Pflegetagegeld – ohne festes Endalter abgeschlossen. Verträge laufen also bis zum Tod des Kunden bzw. zu dessen Kündigung.
IMMOBILIENEIGENTUM SCHAFFEN – ZINSGÜNSTIGE DARLEHEN FÜR IHR EIGENHEIM
Auch beim Erwerb einer Immobilie unterstützt Sie der Staat. Die auf den Seiten zuvor vorgestellte Wohnungsbauprämie, wie auch die Riester-Förderung, kann hier hilfreich sein.
Problematisch dabei: Die Wohnungsbauprämie ist gemessen am Gesamtprojekt Eigenheim nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Wohnriester ist an eine ganze Reihe von Auflagen geknüpft, die zu Problemen führen können. Wir möchten daher gleich auf die sinnvolleren Förderwege eingehen, die Sie beim Haus- oder Wohnungskauf tatsächlich weiter bringen.
KFW-Darlehen
Die staatliche KfW-Bank fördert Hausbau und -modernisierung, Eigentumserwerb und Energiespar-Investitionen mit zinsgünstigen Krediten, teils auch mit Zuschüssen. Das „KfW-Wohneigentumsprogramm“ gilt für neue wie gebrauchte Häuser – Hauptsache, Sie ziehen selbst ein. Den Antrag müssen Sie für neue Häuser vor Baubeginn und für ältere spätestens direkt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrags stellen. Der KfW-Kredit beträgt höchstens 50.000 Euro und bis zu 100 Prozent der „förderfähigen Kosten“. Hierzu zählen bei Neubauten die Kosten für das Grundstück (wenn die Parzelle vor höchstens einem halben Jahr erworben wurde), für den Bau und für die Außenanlagen. Bei bereits bestehenden Häusern fließen neben dem Kaufpreis die Nebenkosten sowie Auslagen für Modernisierung, Instandsetzung und Umbau ein. Hierfür gibt die KfW zinsgünstige Kredite, die bis zu fünf Jahre tilgungsfrei sind und bis zu 35 Jahre laufen. Der Zins wird je nach Wunsch des Kunden für fünf bis zehn Jahre festgeschrieben. Darüber hinaus unterstützt die KfW-Bank Immobilienbesitzer und Bauherren beim Energiesparen. Das Grundprinzip: Je mehr sich eine (sanierte) Immobilie dem Neubaustandard annähert (Effizienzhaus 100) oder ihn unterbietet, desto kräftiger fällt die Förderung aus.
Förderprogramme der Länder
Nicht nur die Bundesrepublik verfügt über eine Förderbank, auch in den Bundesländern gibt es Pendants zur KfW-Bank, die Hauskäufer mit zins-
günstigen Darlehen und Zuschüssen unter die Arme greifen. Beispielsweise bietet die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt Baukredite, die sich
nicht nach den Kosten, sondern nach der Familiengröße und dem Jahreseinkommen richten. Die Bedingungen sind aber überall verschieden und
ändern sich gelegentlich. Zudem sind verschiedene Ministerien – oft auch mehrere zugleich – für die Förderung zuständig.
BAFA-Förderung
Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen – Hausbesitzer, die in erneuerbare Energien investieren, erhalten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse und Bonuszahlungen.