Kurzarbeit und die betriebliche Altersvorsorge

November

10

Was bedeutet Kurzarbeit für die betriebliche Altersvorsorge? 

Kurzarbeit kann auch Folgen für die betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben und hängt stark damit zusammen wie die Art der Finanzierung ist und welche arbeitsrechtlichen Vereinbarungen vorhanden sind. Daher sollte jeder Fall einzeln betrachtet und auch geprüft werden. Ich möchte hier den Fall bei einer betrieblichen Altersvorsorge durch Entgeltumwandlung kurz beleuchten.

Bei der Entgeltumwandlung entscheidet der Mitarbeiter über die Höhe des Beitrags. Somit kann dieser auch entscheiden, ob er den Beitrag in Zeiten von Kurzarbeit weiterhin aufbringt, reduziert oder den Vertrag über eine gewisse Dauer ruhen lässt. Dabei sollte jedoch immer bedacht werden, dass der Beitrag in der Regel eine Steuer- und Sozialversicherungsersparnis enthält. Seit 01.01.2019 abgeschlossene Neuverträge enthalten darüber hinaus auch einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss von mindestens 15%. So wirkt sich eine Reduzierung des Beitrages nicht im vollen Umfang aus, sondern auch immer nur auf den Teil, den der Arbeitnehmer selbst bezahlt.

Wenn der Arbeitnehmer kein Entgelt mehr bezieht, dass Arbeitsverhältnis also komplett ruht und auf 100% Kurzarbeitergeld gesetzt ist, sieht es wieder anders aus. In diesem Fall erhält der Arbeitnehmer komplett Lohnersatzleistungen und kann somit keine Entgeltumwandlung durchführen. Die betriebliche Altersvorsorge wird dann ruhend bzw. beitragsfrei gestellt. Aber auch hier sollte genauer hingeschaut werden.  Denn es gibt Verträge, in denen zum Beispiel das Risiko der Berufsunfähigkeit oder der Todesfall- / Familienabsicherung mit abgesichert sind. Wenn ein solcher Vertrag beitragsfreigestellt wird, ruht damit auch der vereinbarte Versicherungsschutz. Jedoch bleibt das abgesicherte Risiko auch bei Kurzarbeit bestehen. Daher kann der Versicherungsschutz aufrechterhalten werden, indem der Vertrag in dieser Zeit privat fortgeführt wird. Dieses Recht besteht nach § 1a Absatz 4 BetrAVG und ist auch zu empfehlen.

Fazi

Bei Kurzarbeit und einer vorhandenen betrieblichen Altersvorsorge sollte immer genauer hingeschaut werden. Eine Beratung durch eine Fachfrau oder einen Fachmann ist zu empfehlen. Beiträge sollten niemals leichtfertig herab- oder ausgesetzt werden.

Über, H.Weindorf

Seit 2004 berate ich Menschen zu den Themen Vermögensaufbau, Altersvorsorge und Arbeitskraftabsicherung. Als Fachwirt für Finanzberatung (IHK) bin ich frei als Finanz- und Versicherungsmakler tätig. So habe ich einen breiten Marktüberblick und Zugriff auf eine Vielzahl von Produktanbietern.

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